Das soziale Leben ist zur Zeit sehr eingeschränkt, dies gilt natürlich auch für gemeinnützige Organisationen. Der Bundesverband deutscher Stiftungen hat wichtige rechtliche Tipps zur aktuellen Lage veröffentlicht zu
für viele bedeutet das „eingesperrt“ sein in der Corona-Krise eine erhebliche Belastung. Schon jetzt ist die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt gestiegen (Siehe zum Beispiel dieser Bericht vom NDR https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Mehr-haeusliche-Gewalt-Hannover-schafft-Schutzplaetze,frauenhaus220.html ), aber auch der Druck auf Menschen mit Depressionen nimmt zu. Deshalb haben die Dachorganisationen für Jungen-, Männer- und Väterarbeit jetzt eine Handreichung herausgebracht, um emotionalen Situationen besser begegnen zu können und gewaltvollem Umgang entgegen zu wirken.
Förderprogramm Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes ist auch für Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft (Vereine und gGmbHs) geöffnet. Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können für diesen Teil Unterstützung bei der NBank beantragen.
Bitte informieren Sie sich unter https://www.soforthilfe.nbank.de über die Möglichkeiten und Erfordernisse der Antragstellung und beachten Sie neben dem eigentlichen Antragsformular auch die Dokumente im Downloadbereich. Weitere Informationen (auch telefonisch) können Sie ebenso hier finden:
Handlungsfähigkeit für Vereine und Stiftungen während der Corona-Krise
Auch in Sachen Vereinsrecht Corona haben sich bedingte Änderungen ergeben. Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen" vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet.
Die nebenan.de Stiftung hat aus aktuellem Anlass den Tag den Nachbarn umdefiniert – es werden keine Nachbarschaftsfeste am 29.5.2020 stattfinden, sondern ab sofort unkomplizierte Nachbarschaftshilfe mit der Botschaft: JETZT ist Tag der Nachbarn, jetzt müssen wir zusammenstehen und uns gegenseitig helfen. Die Website www.tagdernachbarn.de ⇲ wurde entsprechend umgebaut. Dort findet man z.B. Aushänge für den Hausflur zum Ausdrucken, um Hilfeangebote und Hilfegesuche in der unmittelbaren Hausgemeinschaft oder Nachbarschaft zu organisieren – immer unter Berücksichtigung der Vorgaben des RKI und des BMG.
Nicht alle Menschen sind online, insbesondere ältere Menschen. Deshalb hat die nebenan.de-Stiftung eine kostenfreie Hotline eingerichtet. Unter 0800 866 55 44 kann man auf einem Anrufbeantworter seine Telefonnummer und Postleitzahl angeben und sagen, welche Art von Nachbarschaftshilfe man benötigt, z.B. einen Einkauf, der vor der Tür der Nachbarn abgestellt wird oder ein Telefongespräch, wenn man jemanden zum Reden braucht. All diese Hilfe-Gesuche werden dann automatisch bei http://nebenan.de ⇲ den Nachbarinnen und Nachbarn angezeigt, die sich dort mit ihrem Namen und ihrer Adresse angemeldet haben. Sie können dann einfach auf “Jetzt helfen” klicken und direkt mit dem Hilfesuchenden aus ihrer Nachbarschaft Kontakt aufnehmen. In den ersten 24 Stunden gab es 1000 Hilfeanrufe (Samstag auf Sonntag), die in großem Maße über die Plattform gemacht werden konnten. Unterstützer sind die Deutsche Telekom, Boston Consulting Group, und die Länder Berlin und RLP und BaWü. BMFSFJ wird die Aktion kommunikativ begleiten.
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