Rubrik: Termine
Das Erstgespräch:
Eine engagierte Person interessiert sich für Ihre Organisation und könnte sich vorstellen, ehrenamtlich tätig zu werden. Was tun?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihre Einrichtung vorstellen – mit allen wichtigen Informationen, jedoch ohne zu überfrachten. Geben Sie auch der/dem Interessenten/in genügend Zeit sich vorzustellen und erfahren Sie von der Motivation, den Erfahrungen und den Vorkenntnissen. Gehen Sie auf die Wünsche ein. Je mehr Informationen Sie von einander haben, desto besser wird später die Zusammenarbeit und desto länger kann das Engagement anhalten.
Ein offener Umgang mit den Engagierten in Ihrem Verein ist wichtig. Viele Konflikte entstehen gar nicht erst, wenn man im Vorfeld über Alles gesprochen hat! Also treffen Sie Vereinbarungen, z.B. zum Zeiteinsatz, zu einer Probezeit, gibt es Auslagen, die erstattet werden können, hat die/der Engagierte Möglichkeiten zur Weiterbildung und eigene Ideen einzubringen etc.
Und ganz wichtig: zeigen Sie der/dem Interessenten/in, dass er/sie willkommen und in Ihrem Verein gut aufgehoben ist. Stellen Sie ggfs. eine/n (weiteren/n) Ansprechpartner/in Ihrer Einrichtung vor und tauschen Sie Kontaktinformationen aus.
Eine Checkliste für ein Erstgespräch finden Sie hier:
➜ PDF/2 Seiten/111KB
Führungszeugnis und erweitertes Führungszeugnis: In einigen Bereichen ist es erforderlich, dass ein (erweitertes) Führungszeugnis von der/dem Interessenten/in vorgelegt wird. Das Bundesamt für Justiz hat entschieden, dass das Führungszeugnis für alle Personen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, kostenfrei ausgestellt werden muss, unabhängig davon, ob sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Mehr Informationen dazu finden Sie hier ➜ PDF/2 Seiten120 KB
Niedersächsischer Kompetenznachweis: Mit dem Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeiten werden die Fähigkeiten und Kompetenzen sichtbar, die während des Engagements erworben bzw. erweitert wurden. Diese können als Schlüsselqualifikationen für berufliche Tätigkeiten und Bewerbungen eingesetzt werden. Den Nachweis stellt das Sozialministerium in Form einer Urkunde mit Wappen als Vordruck den Organisationen, Verbänden, Vereinen, Gemeinden etc. kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
➜ https://www.ms.niedersachsen.de/kompetenznachweis-ueber-ehrenamtliche-taetigkeit-13736.html
Ehre, wem Ehre gebührt!
Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, den ehrenamtlich Tätigen in Ihrer Organisation Dank und Anerkennung zukommen zu lassen.
Für Organisationen ist es wichtig, dass die Freiwilligen sich dem eigenen Verein verbunden fühlen, dazu ist entscheidend, dass
• auf Augenhöhe miteinander kommuniziert wird
• der/dem Freiwilligen regelmäßig für ihr/sein Engagement gedankt wird
• die Organisation an Geburtstage, Organisationsjubiläen etc. der/des Ehrenamtlichen denkt
• die Organisation ihre Freiwilligen zu besonderen Gelegenheiten einlädt oder dafür vorschlägt:
► Die Engagierte Stadt Lilienthal feiert seit 2018 den Internationalen Tag des
Ehrenamts am 05. Dezember.
► Alle zwei Jahre lädt die Gemeinde Lilienthal Ehrenamtliche zu einem Ehrenamtstag ein.
►Jährlich lädt der Bundespräsident zum Bürgerfest ein, bei dem das Ehrenamt im Vordergrund steht.
Nähere Infos finden Sie hier:
➜ http://www.bundespraesident.de/Pressemitteilungen/DE/2020/01/200117-Buergerfest-Termin.html
• Die Organisationen ihre Freiwilligen für Preise vorschlägt:
► Niedersachsenpreis für Bürgerengagement:
➜ https://unbezahlbarundfreiwillig.de
► Deutscher Demografiepreis:
➜ https://deutscher-demografie-preis.de
► Deutscher Engagementpreis:
➜ https://www.stiftungen.org/stiftungen/basiswissen-stiftungen/was-bewegt-stiftende.html
► Engagementbotschafter:
➜ https://www.engagement-macht-stark.de
• Die Organisation auf die Bedürfnisse der/des Freiwilligen eingeht und die Lebensumstände und Wünsche (grob) kennt. So ist es zum Beispiel wichtig für Engagierte, die noch am Beginn ihrer Berufskarriere stehen, die im Ehrenamt erworbenen Schlüsselqualifikationen bescheinigt zu bekommen. Dies ist über den Niedersächsischer Kompetenznachweis möglich.
Den Nachweis stellt das Sozialministerium in Form einer Urkunde mit Wappen als Vordruck den Organisationen, Verbänden, Vereinen, Gemeinden etc. kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier: ➜ https://www.ms.niedersachsen.de/kompetenznachweis-ueber-ehrenamtliche-taetigkeit-13736.html
Bei der Finanzierung von Projekten können bei der Planung und Durchführung unterschiedliche Kosten anfallen:
• Sachkosten, z.B. Miete, Material, Honorare, Anschaffungen
• Personalmittel für Projektleitung und Verwaltung
• Reisekosten für Projektbesuche oder Austausche und Fortbildungen
• Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Texte und Bilder, Druckkosten für Flyer, Poster, etc. sowie „give-aways“.
Den kompletten Leitfaden können Sie einsehen und downloaden.
(PDF/56 Seiten/1,56 MB) ➥ Falscher/toter Link
Es gibt immer wieder gute Webinare
(Siehe auch Projekte und Termine ➜ Fortbildungen) zu diesem Thema, z.B. von der Engagierten Stadt
➜ www.engagierte-stadt.de
oder vom Haus des Stiftens
➜ www.hausdesstiftens.org die auch später noch nachgeschaut werden können, entweder im Archiv der jeweiligen Website oder auf
➜ www.youtube.com
Ein Blick auf die „Digitale Nachbarschaft“
➜ https://www.digitale-nachbarschaft.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, kurz „DiNa“ lohnt sich ebenfalls.
Online-Spenden erhalten die Organisationen, die gesehen werden – es ist also wichtig, dass sich gemeinnützige Organisationen an unterschiedlichen Stellen gut platzieren. Hier sei das Programm Google Ad Grants genannt.
➜ https://www.google.de/grants
Mitgliederorganisationen der Freiwilligenagentur Lilienthal e.V. können in der Rubrik „Spenden und Mitgliedschaft“ ihre Organisation und Bankinformationen angeben und somit themenbezogen potenzielle Spender auf sich Aufmerksam machen.
Einen tollen Leitfaden hat die Engagierte Stadt erstellt und kann (pdf) hier angesehen werden, inklusive Arbeitsblätter und Checklisten.
Förder- bzw. Projektmittel können bei Behörden und Verwaltungen, also von Ministerien und Ämtern von Bund und Ländern sowie aus den Kommunen beantragt werden sowie bei diversen Stiftungen – abhängig von den Themen, der Region oder der Zielgruppe.
Natürlich sind auch Lotteriemittel, Sponsoring durch (meist lokale) Unternehmen, Spenden von Unternehmen oder Privatpersonen, Crowdfunding und diverse Preisgelder wichtige Finanzierungsmöglichkeiten.
Zudem sollte man sich nach aktuellen Förderprogrammen von Supermarkt- oder Drogerieketten erkunden, wie z.B. der „Förder-Penny“ ➜ https://www.penny.de/verantwortung/foerderpenny
Betterplace ➜ www.betterplace.org
ist zur Zeit Deutschlands größtes Spendenportal und selbst eine gemeinnützige Organisation. Organisationen können ihre Projekte kostenlos anmelden – sowohl für Geld- als auch für Zeitspenden. Transparenz wird hier groß geschrieben!
HelpDirect ➜ https://www.helpdirect.org
ist ein reines Spendenportal und bietet zudem eine gute Übersicht, von Organisationsspenden hin zu Spenden sammeln beim Einkaufen.
Dauerhafte, wenn auch meist geringe Einnahmen, können über Amazon smile
➜ https://smile.amazon.de/gp/chpf/ Ebay for Charity
➜ https://www.ebayinc.com/stories/press-room/de/bevor-sie-beginnen
➜https://de-de.facebook.com/help/1640008462980459)
& co generiert werden.
Eine gute Übersicht mit allen Partnern – von IKEA über OTTO hin zu ZALANDO
bietet die Plattform Boost ➜ https://www.boost-project.com/de
Wer noch gar nicht weiß, was er einkaufen und dabei spenden soll und zudem auch noch viel Zeit hat, kann über Smoost
➜ https://smoo.st/einkaufen) Werbeblätter anschauen und kann dafür für Projekte Gelder generieren. ➥ Falscher/toter Link
Gute Übersichten zu Förderdatenbanken und -möglichkeiten bieten folgende Websites:
• Bundesverband deutscher Stiftungen
➜ https://www.stiftungen.org/startseite.html
• Ministerium für Wirtschaft und Energie
➜ https://www.foerderdatenbank.de/foerderprogramme.html
• Haus des Stiftens
➜ https://www.foerderprogramme.org
• Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Familie und Jugend
➜ https://soziales.niedersachsen.de/soziales_gesundheit/soziale_foerderungen
Osterholzer Stadtwerke
➜ https://osterholzer-stadtwerke.de/privatkunden/ueberuns/kooperationen-soziales-engagement
Gerne beraten wir Organisationen und Initiativen während unserer Öffnungszeiten zu aktuellen Förderprogrammen.
Sie vermissen wichtige Informationen zu relevanten Förderern?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail:
➜ info@freiwilligenagentur-lilienthal.de
und wir nehmen diese gerne mit auf.
Auf der Seite des Niedersächsischen Freiwilligenservers:
➜ https://www.freiwilligenserver.de/?6DD
sind viele Informationen zu diesem Thema aufgelistet.
Zudem bieten folgende Broschüren eine gute Übersicht zu Versicherungen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
➜ PDF „zu ihrer Sicherheit“
Niedersächsische Staatskanzlei
➜ PDF Sparkassenbroschüre
Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche
Wenn ein privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz besteht, ist dieser im Schadenfall vorrangig („subsidiärer Versicherungsschutz“). Sollte keiner der genannten Versicherungsschutze bestehen, ist man über das Land Niedersachsen versichert.
Wenn ein ehrenamtlich Tätiger eine andere Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden, haftet die Organisation, für die die Person ehrenamtlich tätig war. Die Organisation kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die entstandenen Kosten beim Schadensverursacher zurückfordern, sofern der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.
Versichert sind ehrenamtliche Tätige in wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Vereinigungen aller Art. Dies gilt auch für Tätigkeiten, die von Niedersachsen ausgehen, z.B. Aktionen im Ausland oder landesüberschreitende Aufgaben.
Es ist wichtig, im Vorfeld den Versicherungsschutz des freiwillig Tätigen zu erfragen und die vereinseigenen Versicherungen regelmäßig zu überprüfen. Sollte das Land Niedersachsen die Versicherung im Schadensfall übernehmen, werden im Falle von Personen- oder Sachschäden max. 5. Mio. Euro erbracht (250.000 Euro für Vermögensschäden) mit einer Selbstbeteiligung des Versicherten je Schadensfall von 150 Euro.
Mitglieder informell organisierter Initiativen und Gruppen sollten sich bei ihrer Privat- Haftpflichtversicherung erkundigen, ob ihr freiwilliges Engagement abgedeckt ist. Handelt es sich z. B. um eine „verantwortliche“ Tätigkeit in einem Nachbarschaftshilfe-Projekt, ist sie möglicherweise von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Diese Tätigkeiten können aber mit dem Privat- Haftpflichtversicherer eingegrenzt und gegebenenfalls im Einzelfall mitversichert werden.
Unfallversicherung für Ehrenamtliche
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und schützt die Versicherten vor den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die Leistungen werden unabhängig vom Verschulden gewährt und vom zuständigen Unfallversicherungsträger festgestellt.
Die gesetzliche Unfallversicherung gleicht Gesundheitsschäden aus, die ehrenamtlich Tätige selbst erleiden, entweder durch Rehabilitation und/oder durch Entschädigung. Nicht versichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Schäden, die ehrenamtlich Tätige anderen Personen zufügen. Hierfür benötigt man eine Haftpflichtversicherung (Siehe oben).
Stürzt z.B. die ehrenamtlich tätige Person, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder sich der Versicherte auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit befand. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20% gemindert, bekommt der Verletzte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Rente.
Ehrenamtliche sollten jedoch auch selbst vorsorgen- falls möglich, über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (Rente bei dauernden gesundheitlichen Schäden) und/ oder über eine private Unfallversicherung (einmaliger Geldbetrag im Falle einer Invalidität).
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale.
➜ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen
Es gibt verschiedene Unfallversicherungsträger, die jeweils für bestimmte Tätigkeitsfelder der ehrenamtlich Tätigen zuständig sind. Der Versicherungsschutz ist abhängig vom Aufgabenbereich und von der Organisations- bzw. Rechtsform der Organisation. Bei staatlichen oder kommunalen Organisationen greifen öffentliche Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallkasse des Bundes, des Landes oder des Gemeindeunfallversicherungsverbandes).
Die Feststellung, welcher Unfallversicherungsträger für bestimmte Tätigkeitsfelder bürgerschaftlichen Engagements zuständig ist, richtet sich in aller Regel nach der Art des Aufgabenbereichs sowie der Organisations- bzw. Rechtsform des betreffenden durchführenden Unternehmens. Befindet sich das durchführende Unternehmen oder die jeweilige Einrichtung in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft, besteht Unfallversicherungsschutz in der Regel durch die Landesunfallversicherung.
Informationen hierzu:
➜ https://www.freiwilligenserver.de/index.cfm?
Hier gilt der „subsidiäre Versicherungsschutz“, d.h. soweit für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig ein Unfallversicherungsschutz besteht, geht dieser dem Schutz des Landes Niedersachsens vor.
UPJ - ein Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen:
➜ http://www.upj.de
Deutsches Ehrenamt
➜ https://deutsches-ehrenamt.de
Für Unternehmen:
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
➜ https://www.bmfsfj.de/blob/monitor-engagement-nr-3-data
Unternehmen: Partner der Jugend „UPJ“
ein Netzwerk engagierter Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen
➜ http://www.upj.de
VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Sie leiten oder arbeiten in einem verantwortungsbewussten Unternehmen?
Das ist super und liegt voll im Trend! 80% der Deutschen finden, dass sozial verantwortliche Unternehmen langfristig erfolgreicher sein können als die Konkurrenz, die sich lieber nicht engagiert.
So heißt es bei „Freiraum“: „Ein glaubwürdiges und nachhaltiges Bürgerengagement führt zu Aufbau und Verbesserung der Unternehmensreputation. Potentielle Mitarbeiter fühlen sich stärker angesprochen, etablierte Mitarbeiter werden stärker gebunden.“
Mehr Informationen finden Sie hier:
➜https://freiraum.online/unternehmen/ ⇲
Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, sich sozial zu engagieren, z.B. durch
• Firmensponsoring
• einen Social Day in Ihrem Unternehmen
• Zeitspenden, indem Sie Ihre Mitarbeiter oder Kollegen dazu aufrufen, ihr Wissen gemeinnützigen Organisationen pro Bono zur Verfügung zu stellen*
• werbewirksame Projektbeteiligung
Sie sind interessiert, haben bereits eine Idee oder möchten mehr Informationen? Dann melden Sie sich bei uns
E-Mail: ➜ info@freiwilligenagentur-lilienthal.de
Click the block controls to customize the button.
The back to top button scroll delay before the button shows is set to 200px as the default. As you scroll down the page, it displays after 200px of movement. However you have 4 height options to set via codeditor. 200px, 350px, 500px and 650px for the button to appear.
Change plugins="Dentaurabacktotopa" to plugins="Dentaurabacktotopb" for 350 px in the first line of this block HTML
Change plugins="Dentaurabacktotopa" to plugins="Dentaurabacktotopc" for 500 px in the first line of this block HTML
Change plugins="Dentaurabacktotopa" to plugins="Dentaurabacktotopd" for 650 px in the first line of this block HTML
IF BUTTON NOT VISIBLE, PLS MOVE SIDEBAR TO THE RESPECTIVE HEIGHT YOU HAVE SET FOR BUTTON TO APPEAR FOR CUSTOMIZATION.
This is a global block and it only needs to be added and configured on one page and the settings will apply to all pages.
This block will be invisible on preview or publish retaining only the button.
BACK TO TOP FUNCTION WILL WORK ONLY AFTER PREVIEW OR PUBLISH.